Home  »  Meldung vom 27.09.2016  »  Marke TECROAD von Rubbertec Technologie Engineering AG

Wortmarke TECROAD von Rubbertec Technologie Engineering AG ... 545262


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.05.2006



Details zur Marke TECROAD

Gesuch Nr.

51647/2006

Wortmarke

TECROAD

Eintrag ins Markenregister

25.04.2006

Hinterlegungs­datum

23.02.2006

Eintragsänderung

09.05.2006

Ablauf Schutzfrist

23.02.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 89 vom 09.05.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 17, 19

Löschdatum

26.09.2016

Inhaber

Rubbertec Technologie Engineering AG
Terrassenweg 17
6315 Oberägeri CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Bestandteile von Fahrzeugen aller Art, insbesondere Räder, Reifen, Felgen, Pneus.

Klasse 17

Kautschuk, Guttapercha, Gummi, roh oder verarbeitet (Halbfabrikate), insbesondere aus Wiederverwertung.

Klasse 19

Asphalt, Pech, Bitumen, Strassenbeläge, Strassenbelagsmaterialien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TECROAD

Markeneintragung: Die Markennummer 545262 gehört zu der Wortmarke «TECROAD» von Rubbertec Technologie Engineering AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 545262 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. September 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 545262 gehört dem Inhaber Rubbertec Technologie Engineering AG Terrassenweg 17, 6315 Oberägeri CH. Der Inhaber Rubbertec Technologie Engineering AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TECROAD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TECROAD, eingetragen durch Rubbertec Technologie Engineering AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.