Home  »  Meldung vom 17.06.2009  »  Marke STARBOARD von Hitachi Software Engineering Co., Ltd.

Wortmarke STARBOARD von Hitachi Software Engineering Co., ... 54495/2008


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.06.2009



Details zur Marke STARBOARD

Gesuch Nr.

Wortmarke

STARBOARD

Hinterlegungs­datum

07.04.2008

Ablauf Schutzfrist

07.04.2018

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

17.06.2009

Inhaber

Hitachi Software Engineering Co., Ltd.
4-12-7, Higashishinagawa, Shinagawa-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach 1772
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Elektronische, digitale Wandtafeln (digitale Flipcharts); Computer Hardware; Computer-Eingabegeräte; Projektionsschirme; Computer Software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STARBOARD

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 54495/2008 gehört zum Markengesuch von Hitachi Software Engineering Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 54495/2008 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Juni 2009 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 54495/2008 / Wortmarke STARBOARD von Hitachi Software Engineering Co., ... gehört dem Inhaber Hitachi Software Engineering Co., Ltd. 4-12-7, Higashishinagawa, Shinagawa-ku, Tokyo JP. Hitachi Software Engineering Co., Ltd. wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach 1772, 8027 Zürich CH.


Marke STARBOARD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STARBOARD, eingetragen durch Hitachi Software Engineering Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.