Home  »  Meldung vom 10.05.2013  »  Marke CLOUD BANKING von Avaloq Licence AG

Wortmarke CLOUD BANKING von Avaloq Licence AG - ... 54493/2013


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.05.2013



Details zur Marke CLOUD BANKING

Gesuch Nr.

Wortmarke

CLOUD BANKING

Hinterlegungs­datum

12.04.2013

Ablauf Schutzfrist

12.04.2023

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 36, 42

Löschdatum

10.05.2013

Inhaber

Avaloq Licence AG
Schwerzistrasse 6
8807 Freienbach CH
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computerprogramme.

Klasse 36

Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte und Immobilienwesen.

Klasse 42

Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CLOUD BANKING

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 54493/2013 gehört zum Markengesuch von Avaloq Licence AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 54493/2013 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Mai 2013 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 54493/2013 / Wortmarke CLOUD BANKING von Avaloq Licence AG - ... gehört dem Inhaber Avaloq Licence AG Schwerzistrasse 6, 8807 Freienbach CH. Avaloq Licence AG wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke CLOUD BANKING mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CLOUD BANKING, eingetragen durch Avaloq Licence AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.