Home  »  Meldung vom 23.08.2016  »  Marke Poolside von SCHNEIDER Versand GmbH

Wortmarke Poolside von SCHNEIDER Versand GmbH - ... 544477


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.04.2006



Details zur Marke Poolside

Gesuch Nr.

00109/2006

Wortmarke

Poolside

Eintrag ins Markenregister

04.04.2006

Hinterlegungs­datum

19.01.2006

Eintragsänderung

19.04.2006

Ablauf Schutzfrist

19.01.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 75 vom 19.04.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 25

Löschdatum

22.08.2016

Inhaber

SCHNEIDER Versand GmbH
Strandbaddamm 2-4
22880 Wedel DE
 

Vertreter

H. Schneider Handels AG,RA Olaf E. Wirth
Musterplatzstrasse 3
9442 Berneck CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit in Klasse 14 enthalten; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Poolside

Markeneintragung: Die Markennummer 544477 gehört zu der Wortmarke «Poolside» von SCHNEIDER Versand GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 544477 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. August 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 544477 gehört dem Inhaber SCHNEIDER Versand GmbH Strandbaddamm 2-4, 22880 Wedel DE. SCHNEIDER Versand GmbH wird vertreten durch H. Schneider Handels AG,RA Olaf E. Wirth Musterplatzstrasse 3, 9442 Berneck CH.


Marke Poolside mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Poolside, eingetragen durch SCHNEIDER Versand GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.