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Bildmarke 544385 von Christoph Landolt


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.04.2006

Bildmarke 544385

Details zur Marke ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

51444/2006

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.03.2006

Hinterlegungs­datum

17.02.2006

Eintragsänderung

13.04.2006

Ablauf Schutzfrist

17.02.2026

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 25, 28

Löschdatum

09.09.2026

Inhaber

Christoph Landolt
Schützenstrasse 24
4900 Langenthal CH
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

10: Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmassen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel einschliesslich orthopädische Schuhwaren; chirurgisches Nahtmaterial.; 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren einschliesslich Sportschuhe, Kopfbedeckungen.; 28: Turn- und Sportartikel, soweit in dieser Klasse enthalten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 544385 gehört zu der Bildmarke «-» von Christoph Landolt. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 544385 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. April 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 544385 gehört dem Inhaber Christoph Landolt Schützenstrasse 24, 4900 Langenthal CH. Christoph Landolt wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Christoph Landolt, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.