Home  »  Meldung vom 16.08.2016  »  Marke MicroMedia von Bühler AG

Wortmarke MicroMedia von Bühler AG - Markeneintrag Nr. 543177


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.03.2006



Details zur Marke MicroMedia

Gesuch Nr.

50230/2006

Wortmarke

MicroMedia

Eintrag ins Markenregister

27.02.2006

Hinterlegungs­datum

11.01.2006

Eintragsänderung

14.03.2006

Ablauf Schutzfrist

11.01.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 51 vom 14.03.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Löschdatum

15.08.2016

Inhaber

Bühler AG
Gupfenstrasse 5
9240 Uzwil CH
 

Vertreter

Hepp Wenger Ryffel AG
Friedtalweg 5
9500 Wil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen und Werkzeugmaschinen, insbesondere Rührwerksmühlen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge).



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag MicroMedia

Markeneintragung: Die Markennummer 543177 gehört zu der Wortmarke «MicroMedia» von Bühler AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 543177 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. August 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 543177 gehört dem Inhaber Bühler AG Gupfenstrasse 5, 9240 Uzwil CH. Bühler AG wird vertreten durch Hepp Wenger Ryffel AG Friedtalweg 5, 9500 Wil CH.


Marke MicroMedia mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MicroMedia, eingetragen durch Bühler AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.