Home  »  Meldung vom 16.08.2016  »  Marke VISIONEER von Pfizer Health AB

Wortmarke VISIONEER von Pfizer Health AB - Markeneintrag Nr. 543052


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.03.2006



Details zur Marke VISIONEER

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

50323/2006

Wortmarke

VISIONEER

Eintrag ins Markenregister

23.02.2006

Hinterlegungs­datum

13.01.2006

Eintragsänderung

09.03.2006

Ablauf Schutzfrist

13.01.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 48 vom 09.03.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

15.08.2016

Inhaber

Pfizer Health AB
Lindhagensgatan 100
11287 Stockholm SE
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische Geräte, insbesondere ein ophthalmologisches Arzneimittelabgabegerät und dazugehörige Bestandteile zum Abgeben von ophthalmischen Präparaten an das Auge.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VISIONEER

Markeneintragung: Die Markennummer 543052 gehört zu der Wortmarke «VISIONEER» von Pfizer Health AB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 543052 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. August 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 543052 gehört dem Inhaber Pfizer Health AB Lindhagensgatan 100, 11287 Stockholm SE. Pfizer Health AB wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke VISIONEER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke VISIONEER, eingetragen durch Pfizer Health AB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.