Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke stellen.ch Der Internetstellenmarkt ((fig.)) von JobCloud AG,

stellen.ch Der Internetstellenmarkt ((fig.)) (542398)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 542398

Details zur Marke stellen.ch Der Internetstellenmarkt ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

60460/2005

Bildmarke

stellen.ch Der Internetstellenmarkt ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.02.2006

Hinterlegungs­datum

30.01.2006

Ablauf Schutzfrist

30.01.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

JobCloud AG,
Albisriederstrasse 253
8047 Zürich CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag stellen.ch Der Internetstellenmarkt ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 542398 gehört zu der Bildmarke «stellen.ch Der Internetstellenmarkt ((fig.))» von JobCloud AG,. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 542398 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 542398 gehört dem Inhaber JobCloud AG, Albisriederstrasse 253, 8047 Zürich CH. JobCloud AG, wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke stellen.ch Der Internetstellenmarkt ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke stellen.ch Der Internetstellenmarkt ((fig.)), eingetragen durch JobCloud AG,, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.