Details zur Marke kino hoch zwei
Marken Nr.
Gesuch Nr.
59615/2005
Wortmarke
kino hoch zwei
Eintrag ins Markenregister
26.01.2006
Hinterlegungsdatum
22.11.2005
Eintragsänderung
09.02.2006
Ablauf Schutzfrist
22.11.2025
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 28 vom 09.02.2006
Nizza-Klassifikation Nr.
38, 41
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 38
Telekommunikation; Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen; elektronische Übermittlung von Informationen.
Klasse 41
Unterhaltung; Erziehung; Ausbildung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Produktion von Fernseh- und Radiosendungen; Redaktion von Fernseh- und Radiosendungen; Publikation von Begleitmaterial zu Fernseh- und Radiosendungen; Herausgabe und Vermietung von mit Information, Text und Ton, insbesondere mit Fernsehprogrammen gespeicherten Datenträgern; Herausgabe von herunterladbaren Publikationen; Vermietung von Kinofilmen; Betrieb von Kinos.
Zusammenfassung zum Markeneintrag kino hoch zwei
Markeneintragung: Die Markennummer 542321 gehört zu der Wortmarke «kino hoch zwei» von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 542321 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. November 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 542321 gehört dem Inhaber Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft Giacomettistrasse 1, 3006 Bern CH. Der Inhaber Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke kino hoch zwei mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke kino hoch zwei, eingetragen durch Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
BE (Kanton Markeninhaber)