Home  »  Meldung vom 08.02.2025  »  Marke FRANZ CARL WEBER ((fig.)) von Müller Handels AG Schweiz

FRANZ CARL WEBER ((fig.)) (542095)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 542095

Details zur Marke FRANZ CARL WEBER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01821/2005

Bildmarke

FRANZ CARL WEBER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.01.2006

Hinterlegungs­datum

15.07.2005

Ablauf Schutzfrist

15.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 28

Inhaber

Müller Handels AG Schweiz
Industriestrasse 50
5036 Oberentfelden CH
 

Vertreter

Kumschick Rechtsanwälte AG
Rathausstrasse 17
8570 Weinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag FRANZ CARL WEBER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 542095 gehört zu der Bildmarke «FRANZ CARL WEBER ((fig.))» von Müller Handels AG Schweiz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 542095 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 542095 gehört dem Inhaber Müller Handels AG Schweiz Industriestrasse 50, 5036 Oberentfelden CH. Müller Handels AG Schweiz wird vertreten durch Kumschick Rechtsanwälte AG Rathausstrasse 17, 8570 Weinfelden CH.


Marke FRANZ CARL WEBER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke FRANZ CARL WEBER ((fig.)), eingetragen durch Müller Handels AG Schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.