Home  »  Meldung vom 12.08.2015  »  Marke Golden Years Card von Golden Years, A. Glanzmann

Wortmarke Golden Years Card von Golden Years, A. Glanzmann ... 541606


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.01.2006



Details zur Marke Golden Years Card

Gesuch Nr.

56622/2005

Wortmarke

Golden Years Card

Eintrag ins Markenregister

10.01.2006

Hinterlegungs­datum

15.08.2005

Eintragsänderung

24.01.2006

Ablauf Schutzfrist

15.08.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 16 vom 24.01.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 36

Inhaber

Golden Years, A. Glanzmann
Kirchenweg 5
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Elektronische Karten (mit kommerziellen Informationen); Karten mit integrierten Schaltkreisen (Smartcards); Magnetkarten; magnetische Identifikationskarten.

Klasse 16

Zeitschriften (Magazine).

Klasse 36

Ausgabe von Kreditkarten; Abwickeln von Geldgeschäften mit Kreditkarten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Golden Years Card

Markeneintragung: Die Markennummer 541606 gehört zu der Wortmarke «Golden Years Card» von Golden Years, A. Glanzmann. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 541606 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. August 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 541606 gehört dem Inhaber Golden Years, A. Glanzmann Kirchenweg 5, 8008 Zürich CH. Der Inhaber Golden Years, A. Glanzmann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Golden Years Card mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Golden Years Card, eingetragen durch Golden Years, A. Glanzmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.