Home  »  Meldung vom 15.10.2025  »  Marke THE BOLD LOOK OF KOHLER ((fig.)) von Kohler Co.

THE BOLD LOOK OF KOHLER ((fig.)) (541534)


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 541534

Details zur Marke THE BOLD LOOK OF KOHLER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

59533/2005

Bildmarke

THE BOLD LOOK OF KOHLER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.01.2006

Hinterlegungs­datum

20.11.2005

Ablauf Schutzfrist

20.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 20

Inhaber

Kohler Co.
444 Highland Drive
53044 Kohler (WI 53044) US
 

Vertreter

Lavoix Lausanne
Batîment Lysine, Route de la Corniche 4
1066 Epalinges CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag THE BOLD LOOK OF KOHLER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 541534 gehört zu der Bildmarke «THE BOLD LOOK OF KOHLER ((fig.))» von Kohler Co.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 541534 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 541534 gehört dem Inhaber Kohler Co. 444 Highland Drive, 53044 Kohler (WI 53044) US. Kohler Co. wird vertreten durch Lavoix Lausanne Batîment Lysine, Route de la Corniche 4, 1066 Epalinges CH.


Marke THE BOLD LOOK OF KOHLER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke THE BOLD LOOK OF KOHLER ((fig.)), eingetragen durch Kohler Co., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.