Home  »  Meldung vom 09.12.2015  »  swissportrait von Miplan AG

Bildmarke swissportrait von Miplan AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.01.2006

Bildmarke 541444

Details zur Marke swissportrait ((fig.))

Gesuch Nr.

00798/2005

Bildmarke

swissportrait ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.01.2006

Hinterlegungs­datum

05.12.2005

Eintragsänderung

18.01.2006

Ablauf Schutzfrist

05.12.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 12 vom 18.01.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41

Farbanspruch

Blau (Pantone 293, 100%), Hellblau (Pantone 293, 60%).

Inhaber

Miplan AG
Fabrikstrasse 8
4614 Hägendorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Gesamtschweizerisches, in Regional- beziehungsweise Kantonsausgaben gegliedertes Printmagazin (Zeitschrift) mit Firmenportraits in der jeweiligen Region beziehungsweise im jeweiligen Kanton ansässiger Unternehmen verschiedenster Branchen.

Klasse 41

Publikation eines solchen Magazins auch auf elektronischem Wege.

Zusammenfassung zum Markeneintrag swissportrait ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 541444 gehört zu der Bildmarke «-» von Miplan AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 541444 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Dezember 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 541444 gehört dem Inhaber Miplan AG Fabrikstrasse 8, 4614 Hägendorf CH. Der Inhaber Miplan AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke swissportrait ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke swissportrait ((fig.)), eingetragen durch Miplan AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.