Home  »  Meldung vom 23.02.2016  »  Marke gnusswält von Michel Savary

Wortmarke gnusswält von Michel Savary - Markeneintrag Nr. 541251


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.01.2006



Details zur Marke gnusswält

Gesuch Nr.

55892/2005

Wortmarke

gnusswält

Eintrag ins Markenregister

28.12.2005

Hinterlegungs­datum

16.07.2005

Eintragsänderung

11.01.2006

Ablauf Schutzfrist

16.07.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 7 vom 11.01.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 44

Löschdatum

22.02.2016

Inhaber

Michel Savary
Voa Casoja 12
7077 Valbella CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 44

Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Tierarztes; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag gnusswält

Markeneintragung: Die Markennummer 541251 gehört zu der Wortmarke «gnusswält» von Michel Savary. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 541251 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Februar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 541251 gehört dem Inhaber Michel Savary Voa Casoja 12, 7077 Valbella CH. Der Inhaber Michel Savary hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke gnusswält mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke gnusswält, eingetragen durch Michel Savary, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.