Home  »  Meldung vom 20.01.2023  »  Marke URSCHWEIZER SCHWINGER HÖRNLI von PASTA PREMIUM AG

URSCHWEIZER SCHWINGER HÖRNLI (540533)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.12.2005



Details zur Marke URSCHWEIZER SCHWINGER HÖRNLI

Gesuch Nr.

58654/2005

Wortmarke

URSCHWEIZER SCHWINGER HÖRNLI

Eintrag ins Markenregister

05.12.2005

Hinterlegungs­datum

24.10.2005

Eintragsänderung

20.12.2005

Ablauf Schutzfrist

24.10.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 247 vom 20.12.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

PASTA PREMIUM AG
Breitenstrasse 2B
8500 Frauenfeld CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG,Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Teigwaren schweizerischer Herkunft.



Zusammenfassung zum Markeneintrag URSCHWEIZER SCHWINGER HÖRNLI

Markeneintragung: Die Markennummer 540533 gehört zu der Wortmarke «URSCHWEIZER SCHWINGER HÖRNLI» von PASTA PREMIUM AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 540533 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Januar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 540533 gehört dem Inhaber PASTA PREMIUM AG Breitenstrasse 2B, 8500 Frauenfeld CH. PASTA PREMIUM AG wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG,Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke URSCHWEIZER SCHWINGER HÖRNLI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke URSCHWEIZER SCHWINGER HÖRNLI, eingetragen durch PASTA PREMIUM AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.