Home  »  Meldung vom 17.05.2016  »  Marke DentIn von PD Dr. Dr. Jens Fischer

Wortmarke DentIn von PD Dr. Dr. Jens Fischer - ... 540529


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Fribourg  FR (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.12.2005



Details zur Marke DentIn

Gesuch Nr.

58358/2005

Wortmarke

DentIn

Eintrag ins Markenregister

05.12.2005

Hinterlegungs­datum

13.10.2005

Eintragsänderung

20.12.2005

Ablauf Schutzfrist

13.10.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 247 vom 20.12.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42

Löschdatum

16.05.2016

Inhaber

PD Dr. Dr. Jens Fischer
Mühleweg 40
3280 Murten CH
 

Vertreter

Ammann Patentanwälte AG Bern
Schwarztorstrasse 31
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Seminaren, Symposien, Kolloquien, Konferenzen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten; industrielle Analyse und Forschungsdienstleistungen; Auftragsforschung; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DentIn

Markeneintragung: Die Markennummer 540529 gehört zu der Wortmarke «DentIn» von PD Dr. Dr. Jens Fischer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 540529 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Mai 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 540529 gehört dem Inhaber PD Dr. Dr. Jens Fischer Mühleweg 40, 3280 Murten CH. PD Dr. Dr. Jens Fischer wird vertreten durch Ammann Patentanwälte AG Bern Schwarztorstrasse 31, 3001 Bern CH.


Marke DentIn mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DentIn, eingetragen durch PD Dr. Dr. Jens Fischer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.