Home  »  Meldung vom 17.05.2016  »  Marke PRO-VILLUS von Intervet International B.V.

Wortmarke PRO-VILLUS von Intervet International B.V. - ... 540528


Land des Markeninhabers: Niederlande  NL (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.12.2005



Details zur Marke PRO-VILLUS

Gesuch Nr.

58280/2005

Wortmarke

PRO-VILLUS

Eintrag ins Markenregister

05.12.2005

Hinterlegungs­datum

11.10.2005

Eintragsänderung

20.12.2005

Ablauf Schutzfrist

11.10.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 247 vom 20.12.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 31

Löschdatum

16.05.2016

Inhaber

Intervet International B.V.
Wim de Korverstraat 35
5831, AN Boxmeer NL
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Futtermittelzusätze für medizinische Zwecke für Geflügel.

Klasse 31

Futtermittelzusätze, nicht für medizinische Zwecke, für Geflügel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PRO-VILLUS

Markeneintragung: Die Markennummer 540528 gehört zu der Wortmarke «PRO-VILLUS» von Intervet International B.V.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 540528 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Mai 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 540528 gehört dem Inhaber Intervet International B.V. Wim de Korverstraat 35, 5831, AN Boxmeer NL. Intervet International B.V. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke PRO-VILLUS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PRO-VILLUS, eingetragen durch Intervet International B.V., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.