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Wortmarke HELLBOX von Stefan Hellinge - Markeneintrag Nr. 540525


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.12.2005



Details zur Marke HELLBOX

Gesuch Nr.

57713/2005

Wortmarke

HELLBOX

Eintrag ins Markenregister

05.12.2005

Hinterlegungs­datum

21.09.2005

Eintragsänderung

20.12.2005

Ablauf Schutzfrist

21.09.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 247 vom 20.12.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 20

Inhaber

Stefan Hellinge
Schwarzenburgstrasse 352
3098 Köniz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.

Klasse 20

Möbel, Spiegel, Rahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HELLBOX

Markeneintragung: Die Markennummer 540525 gehört zu der Wortmarke «HELLBOX» von Stefan Hellinge. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 540525 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. September 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 540525 gehört dem Inhaber Stefan Hellinge Schwarzenburgstrasse 352, 3098 Köniz CH. Der Inhaber Stefan Hellinge hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke HELLBOX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HELLBOX, eingetragen durch Stefan Hellinge, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.