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Wortmarke J12 SUPERLEGGERA von Chanel SARL - Markeneintrag ... 539813


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Glarus  GL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.11.2005



Details zur Marke J12 SUPERLEGGERA

Gesuch Nr.

54522/2004

Wortmarke

J12 SUPERLEGGERA

Eintrag ins Markenregister

15.11.2005

Hinterlegungs­datum

04.11.2005

Eintragsänderung

29.11.2005

Ablauf Schutzfrist

04.11.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 232 vom 29.11.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Löschdatum

06.06.2016

Inhaber

Chanel SARL
Burgstrasse 26
8750 Glarus CH
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag J12 SUPERLEGGERA

Markeneintragung: Die Markennummer 539813 gehört zu der Wortmarke «J12 SUPERLEGGERA» von Chanel SARL. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 539813 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Juni 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 539813 gehört dem Inhaber Chanel SARL Burgstrasse 26, 8750 Glarus CH. Chanel SARL wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke J12 SUPERLEGGERA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke J12 SUPERLEGGERA, eingetragen durch Chanel SARL, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.