Home  »  Meldung vom 19.04.2016  »  Marke FELDSCHLÖSSCHEN ZWEI KOMMA VIER von Feldschlösschen Getränke Holding AG

FELDSCHLÖSSCHEN ZWEI KOMMA VIER (538872)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.11.2005



Details zur Marke FELDSCHLÖSSCHEN ZWEI KOMMA VIER

Gesuch Nr.

02272/2005

Wortmarke

FELDSCHLÖSSCHEN ZWEI KOMMA VIER

Eintrag ins Markenregister

18.10.2005

Hinterlegungs­datum

16.09.2005

Eintragsänderung

01.11.2005

Ablauf Schutzfrist

16.09.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 212 vom 01.11.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Löschdatum

18.04.2016

Inhaber

Feldschlösschen Getränke Holding AG
Feldschlösschenstrasse 34
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Bier, Ale und Porter; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FELDSCHLÖSSCHEN ZWEI KOMMA VIER

Markeneintragung: Die Markennummer 538872 gehört zu der Wortmarke «FELDSCHLÖSSCHEN ZWEI KOMMA VIER» von Feldschlösschen Getränke Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 538872 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. April 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 538872 gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG Feldschlösschenstrasse 34, 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FELDSCHLÖSSCHEN ZWEI KOMMA VIER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FELDSCHLÖSSCHEN ZWEI KOMMA VIER, eingetragen durch Feldschlösschen Getränke Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.