Home  »  Meldung vom 23.11.2025  »  Marke ROYAL RANGERS ((fig.)) von Schweizerische Pfingstmission (SPM)

ROYAL RANGERS ((fig.)) (538554)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 538554

Details zur Marke ROYAL RANGERS ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

56872/2005

Bildmarke

ROYAL RANGERS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.10.2005

Hinterlegungs­datum

24.08.2005

Ablauf Schutzfrist

24.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41

Inhaber

Schweizerische Pfingstmission (SPM)
Hofwiesenstrasse 141
8057 Zürich CH
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag ROYAL RANGERS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 538554 gehört zu der Bildmarke «ROYAL RANGERS ((fig.))» von Schweizerische Pfingstmission (SPM). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 538554 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 538554 gehört dem Inhaber Schweizerische Pfingstmission (SPM) Hofwiesenstrasse 141, 8057 Zürich CH. Schweizerische Pfingstmission (SPM) wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke ROYAL RANGERS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ROYAL RANGERS ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Pfingstmission (SPM), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.