Home  »  Meldung vom 13.05.2015  »  BUDGET KREUZFAHRTEN von Georg Studer

Bildmarke BUDGET KREUZFAHRTEN von Georg Studer ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.10.2005

Bildmarke 538550

Details zur Marke BUDGET KREUZFAHRTEN ((fig.))

Gesuch Nr.

51983/2005

Bildmarke

BUDGET KREUZFAHRTEN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.10.2005

Hinterlegungs­datum

26.09.2005

Eintragsänderung

20.10.2005

Ablauf Schutzfrist

26.09.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 204 vom 20.10.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 39

Inhaber

Georg Studer
Roetelstrasse 1
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

E-Commerce Dienstleistungen, nämlich Werbung via Computernetzwerke in Form von Daten, Text, Bild, Ton oder sämtlichen Kombinationen derselben für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen aller Art.

Klasse 39

Beförderung von Reisenden; Buchung von Reisen; Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Reservierungsdienste (Reisen).

Zusammenfassung zum Markeneintrag BUDGET KREUZFAHRTEN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 538550 gehört zu der Bildmarke «-» von Georg Studer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 538550 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Mai 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 538550 gehört dem Inhaber Georg Studer Roetelstrasse 1, 8006 Zürich CH. Der Inhaber Georg Studer hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BUDGET KREUZFAHRTEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BUDGET KREUZFAHRTEN ((fig.)), eingetragen durch Georg Studer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.