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Wortmarke Parlamentsdienst.ch von Dr. Mathias Brun - ... 53850/2007


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.11.2007



Details zur Marke Parlamentsdienst.ch

Gesuch Nr.

Wortmarke

Parlamentsdienst.ch

Hinterlegungs­datum

09.04.2007

Ablauf Schutzfrist

09.04.2017

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 42, 45

Löschdatum

13.11.2007

Inhaber

Dr. Mathias Brun
Grand Palais
6440 Brunnen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Betrieb eines privaten Parlamentsdienstes; Politikberatung; Personalberatung; betriebswirtschaftliche Beratung; Organisationberatung in Geschäftsangelegenheiten; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Lobbyingdienste für wirtschaftliche Zwecke; Unternehmensberatung.

Klasse 42

Politikforschung.

Klasse 45

Rechtsberatung; Supervision.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Parlamentsdienst.ch

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 53850/2007 gehört zum Markengesuch von Dr. Mathias Brun. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 53850/2007 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. November 2007 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 53850/2007 / Wortmarke Parlamentsdienst.ch von Dr. Mathias Brun - ... gehört dem Inhaber Dr. Mathias Brun Grand Palais, 6440 Brunnen CH. Der Inhaber Dr. Mathias Brun hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Parlamentsdienst.ch mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Parlamentsdienst.ch, eingetragen durch Dr. Mathias Brun, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.