Home  »  Meldung vom 08.04.2015  »  bridgelab von Pascal Klein

Bildmarke bridgelab von Pascal Klein (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.10.2005

Bildmarke 538472

Details zur Marke bridgelab ((fig.))

Gesuch Nr.

55945/2005

Bildmarke

bridgelab ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.10.2005

Hinterlegungs­datum

18.07.2005

Eintragsänderung

18.10.2005

Ablauf Schutzfrist

18.07.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 202 vom 18.10.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

37, 42

Inhaber

Pascal Klein
Culmannstrasse 26
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten, insbesondere im Bereich von Vorspannkabeln und Schrägseilen.

Klasse 42

Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; Ingenieurarbeiten und Bauzustandsberechnungen im Brückenbau.

Zusammenfassung zum Markeneintrag bridgelab ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 538472 gehört zu der Bildmarke «-» von Pascal Klein. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 538472 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. April 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 538472 gehört dem Inhaber Pascal Klein Culmannstrasse 26, 8006 Zürich CH. Der Inhaber Pascal Klein hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke bridgelab ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke bridgelab ((fig.)), eingetragen durch Pascal Klein, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.