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Kinderhilfe Sternschnuppe (538410)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.10.2005



Details zur Marke Kinderhilfe Sternschnuppe

Gesuch Nr.

53845/2005

Wortmarke

Kinderhilfe Sternschnuppe

Eintrag ins Markenregister

04.10.2005

Hinterlegungs­datum

10.05.2005

Eintragsänderung

18.10.2005

Ablauf Schutzfrist

10.05.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 202 vom 18.10.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 39, 41

Inhaber

Kinderhilfe Sternschnuppe
Weinbergstrasse 131
8006 Zürich CH
 

Vertreter

Blum&Grob Rechtsanwälte AG
Neumühlequai 6, Postfach
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Finanzierung von Projekten verschiedenster Art zugunsten von kranken und hilfsbedürftigen Personen.

Klasse 39

Organisation, Vermittlung und Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Kinderhilfe Sternschnuppe

Markeneintragung: Die Markennummer 538410 gehört zu der Wortmarke «Kinderhilfe Sternschnuppe» von Kinderhilfe Sternschnuppe. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 538410 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 538410 gehört dem Inhaber Kinderhilfe Sternschnuppe Weinbergstrasse 131, 8006 Zürich CH. Kinderhilfe Sternschnuppe wird vertreten durch Blum&Grob Rechtsanwälte AG Neumühlequai 6, Postfach, 8021 Zürich CH.


Marke Kinderhilfe Sternschnuppe mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Kinderhilfe Sternschnuppe, eingetragen durch Kinderhilfe Sternschnuppe, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.