Home  »  Meldung vom 17.04.2025  »  Marke RESTAURANT KRONENHALLE ((fig.)) von Restaurant Kronenhalle AG

RESTAURANT KRONENHALLE ((fig.)) (538090)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 538090

Details zur Marke RESTAURANT KRONENHALLE ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01891/2005

Bildmarke

RESTAURANT KRONENHALLE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.09.2005

Hinterlegungs­datum

25.07.2005

Ablauf Schutzfrist

25.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Inhaber

Restaurant Kronenhalle AG
Rämistrasse 4
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Blum&Grob Rechtsanwälte AG
Neumühlequai 6
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag RESTAURANT KRONENHALLE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 538090 gehört zu der Bildmarke «RESTAURANT KRONENHALLE ((fig.))» von Restaurant Kronenhalle AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 538090 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 538090 gehört dem Inhaber Restaurant Kronenhalle AG Rämistrasse 4, 8001 Zürich CH. Restaurant Kronenhalle AG wird vertreten durch Blum&Grob Rechtsanwälte AG Neumühlequai 6, 8001 Zürich CH.


Marke RESTAURANT KRONENHALLE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RESTAURANT KRONENHALLE ((fig.)), eingetragen durch Restaurant Kronenhalle AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.