Home  »  Meldung vom 07.03.2025  »  Marke KOCH sehen hören sprechen voir entendre parler ((fig.)) von René Koch AG

KOCH sehen hören sprechen voir entendre parler ((fig.)) (537460)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 537460

Details zur Marke KOCH sehen hören sprechen voir entendre parler ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01164/2005

Bildmarke

KOCH sehen hören sprechen voir entendre parler ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.09.2005

Hinterlegungs­datum

22.08.2005

Ablauf Schutzfrist

22.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 38

Inhaber

René Koch AG
Seestrasse 241
8804 Au ZH CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag KOCH sehen hören sprechen voir entendre parler ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 537460 gehört zu der Bildmarke «KOCH sehen hören sprechen voir entendre parler ((fig.))» von René Koch AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 537460 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 537460 gehört dem Inhaber René Koch AG Seestrasse 241, 8804 Au ZH CH. Der Inhaber René Koch AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KOCH sehen hören sprechen voir entendre parler ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke KOCH sehen hören sprechen voir entendre parler ((fig.)), eingetragen durch René Koch AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.