Details zur Marke RAILPLAN
Marken Nr.
Gesuch Nr.
54733/2005
Wortmarke
RAILPLAN
Eintrag ins Markenregister
01.09.2005
Hinterlegungsdatum
08.06.2005
Eintragsänderung
15.09.2005
Ablauf Schutzfrist
08.06.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 18, 39, 43
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Druckereierzeugnisse; Taschenkalender, Schutzhüllen für Bücher und für Landkarten; Schutzhüllen (aus Papier oder Kunststoff) für Reiseapotheken; Schreibunterlagen.
Klasse 18
Reisetaschen, Werbegeschenke aus Plastik und Papier, nämlich Portefeuilles, Brieftaschen, Geschäftsmappen, Aktentaschen.
Klasse 39
Transportwesen, Verpackung und Lagerung von Waren, Veranstaltung, Vermittlung und Buchung von Reisen und Ausflugsfahrten; Transport von Personen; Fahrzeugvermietung; zur Verfügung stellen von Informationen im Bereich des Transportwesens; Reisebegleitung, Reservierungsdienste (Reisen).
Klasse 43
Verpflegung, Catering, Beherbergung von Gästen, Hotelreservierungen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag RAILPLAN
Markeneintragung: Die Markennummer 537403 gehört zu der Wortmarke «RAILPLAN» von MTCH AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 537403 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 537403 gehört dem Inhaber MTCH AG Sägereistrasse 20, 8152 Glattbrugg CH. Der Inhaber MTCH AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke RAILPLAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke RAILPLAN, eingetragen durch MTCH AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.