Home  »  Meldung vom 16.08.2023  »  Marke LATELTIN TOP OF SPIRITS von LATELTIN AG

LATELTIN TOP OF SPIRITS (537128)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.09.2005



Details zur Marke LATELTIN TOP OF SPIRITS

Gesuch Nr.

50457/2005

Wortmarke

LATELTIN TOP OF SPIRITS

Eintrag ins Markenregister

29.08.2005

Hinterlegungs­datum

18.04.2005

Eintragsänderung

13.09.2005

Ablauf Schutzfrist

18.04.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 177 vom 13.09.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

33, 35, 43

Inhaber

LATELTIN AG
Im Hölderli 19
8405 Winterthur CH
 

Vertreter

freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Sebastian Saissi
Gämsenstrasse 3
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 43

Verpflegung; Beherbergung von Gästen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag LATELTIN TOP OF SPIRITS

Markeneintragung: Die Markennummer 537128 gehört zu der Wortmarke «LATELTIN TOP OF SPIRITS» von LATELTIN AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 537128 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. August 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 537128 gehört dem Inhaber LATELTIN AG Im Hölderli 19, 8405 Winterthur CH. LATELTIN AG wird vertreten durch freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Sebastian Saissi Gämsenstrasse 3, 8006 Zürich CH.


Marke LATELTIN TOP OF SPIRITS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LATELTIN TOP OF SPIRITS, eingetragen durch LATELTIN AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.