Home  »  Meldung vom 05.03.2025  »  Marke HHB Hochschule für Höhere Berufsbildung ((fig.)) von Europa Institut Schweiz

HHB Hochschule für Höhere Berufsbildung ((fig.)) (536555)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 536555

Details zur Marke HHB Hochschule für Höhere Berufsbildung ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

54490/2005

Bildmarke

HHB Hochschule für Höhere Berufsbildung ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.08.2005

Hinterlegungs­datum

02.08.2005

Ablauf Schutzfrist

02.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42

Inhaber

Europa Institut Schweiz
Rütistrasse 1
8044 Gockhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag HHB Hochschule für Höhere Berufsbildung ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 536555 gehört zu der Bildmarke «HHB Hochschule für Höhere Berufsbildung ((fig.))» von Europa Institut Schweiz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 536555 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 536555 gehört dem Inhaber Europa Institut Schweiz Rütistrasse 1, 8044 Gockhausen CH. Der Inhaber Europa Institut Schweiz hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke HHB Hochschule für Höhere Berufsbildung ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke HHB Hochschule für Höhere Berufsbildung ((fig.)), eingetragen durch Europa Institut Schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.