Home  »  Meldung vom 02.04.2019  »  Marke Laserline von Saxoprint GmbH

Wortmarke Laserline von Saxoprint GmbH - Markeneintrag Nr. 536129


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.08.2005



Details zur Marke Laserline

Gesuch Nr.

01021/2005

Wortmarke

Laserline

Eintrag ins Markenregister

02.08.2005

Hinterlegungs­datum

15.04.2005

Eintragsänderung

16.08.2005

Ablauf Schutzfrist

15.04.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 157 vom 16.08.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 40

Inhaber

Saxoprint GmbH
Enderstrasse 92c
01277 Dresden DE
 

Vertreter

Mathys Schmid Partner
Rittergasse 12
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse, Buchbindeartikel, Photographien.

Klasse 35

Werbung, Verteilung von Werbematerial (Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben).

Klasse 40

Offsetdruckarbeiten, Materialbearbeitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Laserline

Markeneintragung: Die Markennummer 536129 gehört zu der Wortmarke «Laserline» von Saxoprint GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 536129 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. April 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 536129 gehört dem Inhaber Saxoprint GmbH Enderstrasse 92c, 01277 Dresden DE. Saxoprint GmbH wird vertreten durch Mathys Schmid Partner Rittergasse 12, 4051 Basel CH.


Marke Laserline mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Laserline, eingetragen durch Saxoprint GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.