Home  »  Meldung vom 20.09.2025  »  Marke tröschautoglas ((fig.)) von Glas Trösch Holding AG

tröschautoglas ((fig.)) (535556)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Nidwalden  NW (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 535556

Details zur Marke tröschautoglas ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

53842/2005

Bildmarke

tröschautoglas ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.07.2005

Hinterlegungs­datum

10.05.2005

Ablauf Schutzfrist

10.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 3, 7, 8, 12

Inhaber

Glas Trösch Holding AG
Stanserstrasse 97
6374 Buochs CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag tröschautoglas ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 535556 gehört zu der Bildmarke «tröschautoglas ((fig.))» von Glas Trösch Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 535556 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 535556 gehört dem Inhaber Glas Trösch Holding AG Stanserstrasse 97, 6374 Buochs CH. Glas Trösch Holding AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke tröschautoglas ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke tröschautoglas ((fig.)), eingetragen durch Glas Trösch Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.