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Bildmarke MALL OF SWITZERLAND Luzern von Halter ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.07.2011

Bildmarke 53520/2011

Details zur Marke MALL OF SWITZERLAND Luzern ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

MALL OF SWITZERLAND Luzern ((fig.))

Hinterlegungs­datum

23.03.2011

Ablauf Schutzfrist

23.03.2021

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 43

Löschdatum

13.07.2011

Inhaber

Halter Entwicklungen
Hardturmstrasse 134
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MALL OF SWITZERLAND Luzern ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 53520/2011 gehört zum Markengesuch von Halter Entwicklungen. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 53520/2011 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juli 2011 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 53520/2011 / Bildmarke MALL OF SWITZERLAND Luzern von Halter ... gehört dem Inhaber Halter Entwicklungen Hardturmstrasse 134, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Halter Entwicklungen hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MALL OF SWITZERLAND Luzern ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MALL OF SWITZERLAND Luzern ((fig.)), eingetragen durch Halter Entwicklungen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.