Home  »  Meldung vom 28.01.2015  »  Marke POKER von DIWISA,Distillierie Willisau SA

Wortmarke POKER von DIWISA,Distillierie Willisau SA - ... 534913


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.07.2005



Details zur Marke POKER

Gesuch Nr.

54788/2005

Wortmarke

POKER

Eintrag ins Markenregister

23.06.2005

Hinterlegungs­datum

09.06.2005

Eintragsänderung

07.07.2005

Ablauf Schutzfrist

09.06.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 130 vom 07.07.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

DIWISA,Distillierie Willisau SA
Menznauerstrasse 23
6130 Willisau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag POKER

Markeneintragung: Die Markennummer 534913 gehört zu der Wortmarke «POKER» von DIWISA,Distillierie Willisau SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 534913 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Januar 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 534913 gehört dem Inhaber DIWISA,Distillierie Willisau SA Menznauerstrasse 23, 6130 Willisau CH. Der Inhaber DIWISA,Distillierie Willisau SA hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke POKER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke POKER, eingetragen durch DIWISA,Distillierie Willisau SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.