Home  »  Meldung vom 10.10.2007  »  GINGER von Rosenholz Group SA

Bildmarke GINGER von Rosenholz Group SA (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.10.2007

Bildmarke 53433/2005

Details zur Marke GINGER ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

GINGER ((fig.))

Hinterlegungs­datum

30.01.2006

Ablauf Schutzfrist

30.01.2016

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Löschdatum

10.10.2007

Inhaber

Rosenholz Group SA
Zugerstrasse 74
6340 Baar CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Parfümeriewaren; ätherische Essenzen und Öle, kosmetische Badezusätze, kosmetische Hautcremen, Deodorants, Duftwasser, Färbemittel für die Toilette, Haarspray, Haarwasser, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Kosmetika, Parfümerieöle, Parfums, Shampoos, Seifen, Toilettenwasser.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GINGER ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 53433/2005 gehört zum Markengesuch von Rosenholz Group SA. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 53433/2005 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Oktober 2007 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 53433/2005 / Bildmarke GINGER von Rosenholz Group SA (Markenregister) gehört dem Inhaber Rosenholz Group SA Zugerstrasse 74, 6340 Baar CH. Der Inhaber Rosenholz Group SA hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GINGER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GINGER ((fig.)), eingetragen durch Rosenholz Group SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.