Home  »  Meldung vom 09.04.2025  »  Marke Gutes besser vom regionalen Beck ((fig.)) von Pistor AG

Gutes besser vom regionalen Beck ((fig.)) (534173)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 534173

Details zur Marke Gutes besser vom regionalen Beck ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01115/2005

Bildmarke

Gutes besser vom regionalen Beck ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.06.2005

Hinterlegungs­datum

27.04.2005

Ablauf Schutzfrist

27.04.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 16, 29, 30, 31, 32, 35, 42, 43

Inhaber

Pistor AG
Hasenmoosstrasse 31
6023 Rothenburg CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Gutes besser vom regionalen Beck ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 534173 gehört zu der Bildmarke «Gutes besser vom regionalen Beck ((fig.))» von Pistor AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 534173 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 534173 gehört dem Inhaber Pistor AG Hasenmoosstrasse 31, 6023 Rothenburg CH. Pistor AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke Gutes besser vom regionalen Beck ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Gutes besser vom regionalen Beck ((fig.)), eingetragen durch Pistor AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.