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Bildmarke 53397/2015 von Matratzen Concord GmbH


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 19.10.2015

Bildmarke 53397/2015

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

((fig.))

Hinterlegungs­datum

19.10.2015

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Farbanspruch

Rot, blau.

Inhaber

Matratzen Concord GmbH
Horbeller Strasse 19
50858 Köln DE
 

Vertreter

SELTING Rechtsanwälte
Via Lugano 13
6982 Agno-Lugano CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Einzelhandelsdienstleistungen im Zusammenhang mit Matratzen (einschliesslich Auflagematratzen), Betten (einschliesslich Wasserbetten), Kissen, Kopfkissen, Nackenrollen, Heizdecken, Heizkissen (elektrisch), Luftmatratzen, Luftkissen, Bettwaren, Bettdecken, Bettzeug, Lattenroste, Bettgestelle, Vibratoren für Betten, Unterlagen für Inkontinente, orthopädische Artikel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 53397/2015 gehört zum Markengesuch von Matratzen Concord GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 53397/2015 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. März 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 53397/2015 / Bildmarke 53397/2015 von Matratzen Concord GmbH gehört dem Inhaber Matratzen Concord GmbH Horbeller Strasse 19, 50858 Köln DE. Matratzen Concord GmbH wird vertreten durch SELTING Rechtsanwälte Via Lugano 13, 6982 Agno-Lugano CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Matratzen Concord GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.