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Wortmarke TUSSALPRONT von Johnson & Johnson - Markeneintrag ... 533530


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 26.05.2005



Details zur Marke TUSSALPRONT

Gesuch Nr.

51918/2005

Wortmarke

TUSSALPRONT

Eintrag ins Markenregister

12.05.2005

Hinterlegungs­datum

10.03.2005

Eintragsänderung

26.05.2005

Ablauf Schutzfrist

10.03.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 100 vom 26.05.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

12.10.2015

Inhaber

Johnson & Johnson
One Johnson & Johnson Plaza
New Brunswick, NJ 08933-7001 US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse, medizinische Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TUSSALPRONT

Markeneintragung: Die Markennummer 533530 gehört zu der Wortmarke «TUSSALPRONT» von Johnson & Johnson. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 533530 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 533530 gehört dem Inhaber Johnson & Johnson One Johnson & Johnson Plaza, New Brunswick, NJ 08933-7001 US. Johnson & Johnson wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke TUSSALPRONT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TUSSALPRONT, eingetragen durch Johnson & Johnson, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.