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Wortmarke MAHARAJA PALACE von Gurbachan Singh-Khalsa - ... 533231


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.05.2005



Details zur Marke MAHARAJA PALACE

Gesuch Nr.

00687/2005

Wortmarke

MAHARAJA PALACE

Eintrag ins Markenregister

04.05.2005

Hinterlegungs­datum

10.03.2005

Eintragsänderung

19.05.2005

Ablauf Schutzfrist

10.03.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 95 vom 19.05.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 43

Löschdatum

12.10.2015

Inhaber

Gurbachan Singh-Khalsa
Bernstrasse 10
3067 Boll CH
 

Vertreter

Maharaja Palace Indian Restaurant
Effingerstrasse 4
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Auslieferung von Mahlzeiten.

Klasse 43

Verpflegung von Gästen in Restaurants; Catering.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MAHARAJA PALACE

Markeneintragung: Die Markennummer 533231 gehört zu der Wortmarke «MAHARAJA PALACE» von Gurbachan Singh-Khalsa. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 533231 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 533231 gehört dem Inhaber Gurbachan Singh-Khalsa Bernstrasse 10, 3067 Boll CH. Gurbachan Singh-Khalsa wird vertreten durch Maharaja Palace Indian Restaurant Effingerstrasse 4, 3011 Bern CH.


Marke MAHARAJA PALACE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MAHARAJA PALACE, eingetragen durch Gurbachan Singh-Khalsa, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.