Home  »  Meldung vom 25.02.2015  »  Marke BGZcoder von GWF AG

Wortmarke BGZcoder von GWF AG - Markeneintrag Nr. 532612


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.05.2005



Details zur Marke BGZcoder

Gesuch Nr.

00553/2005

Wortmarke

BGZcoder

Eintrag ins Markenregister

15.04.2005

Hinterlegungs­datum

01.03.2005

Eintragsänderung

03.05.2005

Ablauf Schutzfrist

01.03.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 85 vom 03.05.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 37, 38

Inhaber

GWF AG
Obergrundstrasse 119
6005 Luzern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Messapparate und -instrumente; Datenverarbeitungsgeräte.

Klasse 16

Druckereierzeugnisse; Handbücher, Bedienungsanleitung, Produktbeschriebe.

Klasse 37

Installationsarbeiten.

Klasse 38

Telekommunikation.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BGZcoder

Markeneintragung: Die Markennummer 532612 gehört zu der Wortmarke «BGZcoder» von GWF AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 532612 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Februar 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 532612 gehört dem Inhaber GWF AG Obergrundstrasse 119, 6005 Luzern CH. GWF AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke BGZcoder mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BGZcoder, eingetragen durch GWF AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.