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Wortmarke Quick Turf Royal von Eric Schweizer AG - ... 532405


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.04.2005



Details zur Marke Quick Turf Royal

Gesuch Nr.

03670/2004

Wortmarke

Quick Turf Royal

Eintrag ins Markenregister

12.04.2005

Hinterlegungs­datum

26.10.2004

Eintragsänderung

26.04.2005

Ablauf Schutzfrist

26.10.2024

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 80 vom 26.04.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5, 31

Inhaber

Eric Schweizer AG
Postfach 150
3602 Thun CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Düngemittel.

Klasse 5

Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Quick Turf Royal

Markeneintragung: Die Markennummer 532405 gehört zu der Wortmarke «Quick Turf Royal» von Eric Schweizer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 532405 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Oktober 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 532405 gehört dem Inhaber Eric Schweizer AG Postfach 150, 3602 Thun CH. Der Inhaber Eric Schweizer AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Quick Turf Royal mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Quick Turf Royal, eingetragen durch Eric Schweizer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.