Home  »  Meldung vom 08.06.2015  »  Marke WinSchool von PMI AG

Wortmarke WinSchool von PMI AG - Markeneintrag Nr. 532198


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.04.2005



Details zur Marke WinSchool

Gesuch Nr.

57569/2004

Wortmarke

WinSchool

Eintrag ins Markenregister

05.04.2005

Hinterlegungs­datum

05.11.2004

Eintragsänderung

19.04.2005

Ablauf Schutzfrist

05.11.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 75 vom 19.04.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Löschdatum

08.06.2015

Inhaber

PMI AG
Bleichemattstrasse 2
5000 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Schulverwaltungssoftware, Administrations-Software für Schulsekretariate.

Klasse 42

Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; industrielle Analysen und Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag WinSchool

Markeneintragung: Die Markennummer 532198 gehört zu der Wortmarke «WinSchool» von PMI AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 532198 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Juni 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 532198 gehört dem Inhaber PMI AG Bleichemattstrasse 2, 5000 Aarau CH. Der Inhaber PMI AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke WinSchool mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WinSchool, eingetragen durch PMI AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.