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Bildmarke t - socc von Peter Marti (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Glarus  GL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.04.2005

Bildmarke 531723

Details zur Marke t - socc ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

58886/2004

Bildmarke

t - socc ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.03.2005

Hinterlegungs­datum

02.03.2005

Eintragsänderung

05.04.2005

Ablauf Schutzfrist

02.03.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 65 vom 05.04.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 41

Löschdatum

05.10.2015

Inhaber

Peter Marti
Mürtschenstrasse 2
8868 Oberurnen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck; Spielkarten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag t - socc ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 531723 gehört zu der Bildmarke «-» von Peter Marti. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 531723 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 531723 gehört dem Inhaber Peter Marti Mürtschenstrasse 2, 8868 Oberurnen CH. Der Inhaber Peter Marti hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke t - socc ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke t - socc ((fig.)), eingetragen durch Peter Marti, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.