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Bildmarke 531707 von Rivella International AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 31.03.2005

Bildmarke 531707

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

03962/2004

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.03.2005

Hinterlegungs­datum

26.11.2004

Eintragsänderung

31.03.2005

Ablauf Schutzfrist

26.11.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 62 vom 31.03.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Löschdatum

29.06.2015

Farbanspruch

Braun, weiss, blau.

Inhaber

Rivella International AG
Industrieweg 14
4852 Rothrist CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 531707 gehört zu der Bildmarke «-» von Rivella International AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 531707 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Juni 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 531707 gehört dem Inhaber Rivella International AG Industrieweg 14, 4852 Rothrist CH. Rivella International AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Rivella International AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.