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Bildmarke LARGEM ((fig.)) von Deng Xiangling - ... 531619


Land des Markeninhabers: China  CN (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.03.2005

Bildmarke 531619

Details zur Marke LARGEM ((fig.))

Gesuch Nr.

00342/2005

Bildmarke

LARGEM ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.03.2005

Hinterlegungs­datum

03.02.2005

Eintragsänderung

30.03.2005

Ablauf Schutzfrist

03.02.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Löschdatum

28.08.2025

Inhaber

Deng Xiangling
5/F, Block B, Jiabao Building, Zone 22, Baoan District
Shenzhen CN
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Ringe (Schmuck); Kunstgegenstände aus Edelmetall; Armbanduhren; Bänder für Armbanduhren; Zifferblätter (aus Uhrenmacherei); elektrische Uhren und Taschenuhren; Uhrengläser; Uhrzeiger; Uhrengehäuse; Uhrenetuis.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LARGEM ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 531619 gehört zu der Bildmarke «LARGEM ((fig.))» von Deng Xiangling. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 531619 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. März 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 531619 gehört dem Inhaber Deng Xiangling 5/F, Block B, Jiabao Building, Zone 22, Baoan District, Shenzhen CN. Deng Xiangling wird vertreten durch Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke LARGEM ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LARGEM ((fig.)), eingetragen durch Deng Xiangling, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.