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Bildmarke WINNER CARD ((fig.)) von Swisslos Interkantonale ... 531478


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.05.2025

Bildmarke 531478

Details zur Marke WINNER CARD ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

57258/2004

Bildmarke

WINNER CARD ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.03.2005

Hinterlegungs­datum

25.10.2004

Ablauf Schutzfrist

25.10.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 28, 36, 42

Löschdatum

20.05.2025

Inhaber

Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Lange Gasse 20, Postfach
4002 Basel CH
 

Vertreter

Dr. Christian Alexander MEYER,LANTER PARTNER
Dufourstrasse 101
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag WINNER CARD ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 531478 gehört zu der Bildmarke «WINNER CARD ((fig.))» von Swisslos Interkantonale Landeslotterie. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 531478 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 531478 gehört dem Inhaber Swisslos Interkantonale Landeslotterie Lange Gasse 20, Postfach, 4002 Basel CH. Swisslos Interkantonale Landeslotterie wird vertreten durch Dr. Christian Alexander MEYER,LANTER PARTNER Dufourstrasse 101, 8032 Zürich CH.


Marke WINNER CARD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke WINNER CARD ((fig.)), eingetragen durch Swisslos Interkantonale Landeslotterie, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.