Home  »  Meldung vom 27.07.2015  »  Bild Marke von Schweizer Hotelier-Verein (SHV)

Bildmarke 531253 von Schweizer Hotelier-Verein (SHV)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.03.2005

Bildmarke 531253

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

04210/2004

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.03.2005

Hinterlegungs­datum

22.12.2004

Eintragsänderung

17.03.2005

Ablauf Schutzfrist

22.12.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 54 vom 17.03.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Löschdatum

27.07.2015

Inhaber

Schweizer Hotelier-Verein (SHV)
Monbijoustrasse 130
3011 Bern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Hotellerie; Gastgewerbe; Betrieb von Hotels.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 531253 gehört zu der Bildmarke «-» von Schweizer Hotelier-Verein (SHV). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 531253 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Juli 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 531253 gehört dem Inhaber Schweizer Hotelier-Verein (SHV) Monbijoustrasse 130, 3011 Bern CH. Schweizer Hotelier-Verein (SHV) wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Schweizer Hotelier-Verein (SHV), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.