Home  »  Meldung vom 05.06.2024  »  Marke Fugenfüller Vario von Rigips AG

Wortmarke Fugenfüller Vario von Rigips AG - Markeneintrag ... 531009


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.03.2005



Details zur Marke Fugenfüller Vario

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

57408/2004

Wortmarke

Fugenfüller Vario

Eintrag ins Markenregister

24.02.2005

Hinterlegungs­datum

29.10.2004

Eintragsänderung

10.03.2005

Ablauf Schutzfrist

29.10.2034

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 49 vom 10.03.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Inhaber

Rigips AG
Täfernstrasse 11b
5405 Baden-Dättwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall).



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Fugenfüller Vario

Markeneintragung: Die Markennummer 531009 gehört zu der Wortmarke «Fugenfüller Vario» von Rigips AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 531009 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Juni 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 531009 gehört dem Inhaber Rigips AG Täfernstrasse 11b, 5405 Baden-Dättwil CH. Der Inhaber Rigips AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Fugenfüller Vario mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Fugenfüller Vario, eingetragen durch Rigips AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.