Home  »  Meldung vom 05.07.2025  »  Marke bedrock Global Wealth Advisors ((fig.)) von Bedrock SA

bedrock Global Wealth Advisors ((fig.)) (530612)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Genf  GE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 530612

Details zur Marke bedrock Global Wealth Advisors ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

50356/2005

Bildmarke

bedrock Global Wealth Advisors ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.02.2005

Hinterlegungs­datum

17.01.2005

Ablauf Schutzfrist

17.01.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Inhaber

Bedrock SA
chemin des Vergers 4
1208 Genève CH
 

Vertreter

freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Dr. Robert Flury
Gämsenstrasse 3
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag bedrock Global Wealth Advisors ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 530612 gehört zu der Bildmarke «bedrock Global Wealth Advisors ((fig.))» von Bedrock SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 530612 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 530612 gehört dem Inhaber Bedrock SA chemin des Vergers 4, 1208 Genève CH. Bedrock SA wird vertreten durch freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Dr. Robert Flury Gämsenstrasse 3, 8006 Zürich CH.


Marke bedrock Global Wealth Advisors ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke bedrock Global Wealth Advisors ((fig.)), eingetragen durch Bedrock SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.