Home  »  Meldung vom 29.08.2024  »  Marke Royal Pool von Royal Impex GmbH

Wortmarke Royal Pool von Royal Impex GmbH - Markeneintrag ... 529217


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.01.2005



Details zur Marke Royal Pool

Gesuch Nr.

50698/2004

Wortmarke

Royal Pool

Eintrag ins Markenregister

29.12.2004

Hinterlegungs­datum

05.02.2004

Eintragsänderung

12.01.2005

Ablauf Schutzfrist

05.02.2024

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 8 vom 12.01.2005

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 11

Löschdatum

28.08.2024

Inhaber

Royal Impex GmbH
Im Gässlisacher 25, Habstetten
3065 Bolligen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke.

Klasse 11

Filter (Teile von häuslichen oder gewerblichen Anlagen); Saunaanlagen; Chlorierungsgeräte für Schwimmbecken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Royal Pool

Markeneintragung: Die Markennummer 529217 gehört zu der Wortmarke «Royal Pool» von Royal Impex GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 529217 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. August 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 529217 gehört dem Inhaber Royal Impex GmbH Im Gässlisacher 25, Habstetten, 3065 Bolligen CH. Der Inhaber Royal Impex GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Royal Pool mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Royal Pool, eingetragen durch Royal Impex GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.